Prozess zum Einreichen eines Gesuchs um vorläufige Aufnahme für tibetische Sans-Papiers in der Schweiz gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG Art. 83ff).
Shenpen, 8. Februar 2017 – Version 1.0
In diesem Leitfaden möchten wir Sie über die Schritte zum Einreichen eines Gesuchs um vorläufige Aufnahme informieren. Bitte wenden Sie sich an einen gut Deutsch sprechenden Bekannten, der Ihnen den Text genau erklären kann, falls Sie Schwierigkeiten haben oder unsicher sind.
Wege der Legalisierung des Aufenthaltsstatus
Es gibt drei Möglichkeiten, einen illegalen Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) zu legalisieren:
- Gesuch um vorläufige Aufnahme, weil die Weg- oder Ausweisung unmöglich ist
- Härtefallgesuch (nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz)
- Heirat (mit einer Person, die einen legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz hat)
- Achtung: Durch Heirat kann kein eigenständiger Aufenthaltsstatus erlangt werden. Der Aufenthaltsstatus ist an die Ehe gebunden. Sobald die Ehe geschieden wird, erlischt auch die Aufenthaltsbewilligung.
Hintergrund
In diesem Dokument sind die Vorbereitungsschritte für ein Gesuch um vorläufige Aufnahme wegen Unmöglichkeit der Weg- oder Ausweisung beschrieben.[1] Beim Härtefallgesuch ist eine ähnliche Vorbereitung erforderlich. Jedoch ist in der Härtefallklausel als zusätzliche Voraussetzung vorgesehen, dass sich die betroffene Person bereits während fünf Jahren in der Schweiz aufgehalten haben muss (seit Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz). Das Gesuch um vorläufige Aufnahme kann früher gestellt werden.
Sie haben einen negativen Asylentscheid erhalten. Das heisst, Sie müssen aus der Schweiz ausreisen.[2] Das SEM hat Sie aufgefordert, in der Dokumentenbeschaffung aktiv zu werden, um Ihre Ausreise zu organisieren. WICHTIG: In Ihrem Asylentscheid ist festgehalten, dass eine Weg- oder Ausweisung in die Volksrepublik China ausgeschlossen ist. Das SEM hat den Verdacht, dass Sie aus Indien oder Nepal sind. Deshalb müssen Sie mit den Botschaften dieser beiden Länder Kontakt aufnehmen mit dem Anliegen, dass Sie die Schweiz verlassen müssten, Sie jedoch keine Reisedokumente haben. Dies tun Sie, weil das SEM im Asylentscheid festhält, dass Sie aus Nepal oder Indien seien. Stellen Ihnen die Botschaften keine Reisepapiere aus, so kann damit ein Grund für die Unmöglichkeit der Weg- oder Ausweisung gegeben sein.[3]
Vorgehen
Sie möchten ein Gesuch um vorläufige Aufnahme beantragen. Dafür müssen Sie Beweise erbringen, die belegen, dass Sie ernsthaft versucht haben, Reisedokumente zu beschaffen, um die Schweiz zu verlassen. Für tibetische Sans-Papiers bedeutet dies in den meisten Fällen, Kontakt zur indischen und nepalesischen Botschaft aufzunehmen!
Wenn etwas unklar ist oder im Zweifelsfall, fragen Sie Personen, die sich auskennen.
Diese Versuche müssen Sie gut dokumentieren, mit Kopien der verschickten Briefe, Belegen vom Einschreiben mit/ohne Rückschein, Protokollen und Fotos. Jeder Einzelne muss die hier beschriebenen Schritte durchführen. Es wird etwas Zeit vergehen, bis Sie alle Dokumente zusammengestellt haben. Sie müssen Ihre Bemühungen über mehrere Monate belegen. WICHTIG ist, dass Sie Ihre Bemühungen glaubhaft belegen.
Erster Kontakt
- Die Adresse der Botschaften finden Sie im Anhang 1. Schreiben Sie einen Brief an die indische und nepalische Botschaft nach Vorlage im Anhang 2 und 3. Der Brief kann/soll an die persönliche Situation angepasst werden.
- Bitte beachten Sie:
- Füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort) korrekt aus.
- Unterschreiben Sie den Brief.
- Machen Sie eine Kopie, die Sie aufbewahren.
- Schreiben Sie auf dem Umschlag „Falls refüsiert oder nicht abgeholt, als taxpflichtige B-Post zurücksenden“.
- Verschicken Sie den Brief als Einschreiben mit/ohne Rückschein[4] (mit Rückschein 11.60 Fr. / ohne Rückschein 6.30 Fr.). Falls die finanziellen Mittel nicht reichen, schicken Sie die Briefe nur mit Einschreiben.
- Bewahren Sie alle Belege der Post auf.
Weitere Kontakte
Es ist zu erwarten, dass die Botschaften nicht auf Ihren Brief antworten.
- Rufen Sie etwa drei Wochen nach dem Verschicken des Briefes die Botschaften an. Sie können etwa das Folgende sagen: „Ich bin ein tibetischer Flüchtling in der Schweiz. Vor einigen Wochen habe ich Ihnen einen Brief geschrieben, in dem ich nach dem Prozess der Ausstellung von Reisedokumenten erkundigt Ich habe bisher keine Antwort von Ihnen erhalten und möchte daher anfragen, ob meine Anfrage in Bearbeitung ist.“ Falls die Botschaft die Annahme des Briefes verweigert hat, erwähnen Sie dies! Vermutlich werden Sie keine konkreten Antworten erhalten.
- Schreiben Sie das Gespräch auf. Das Protokoll soll folgende Angaben enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Gesprächs
- Angerufene Nummer
- Name des Gesprächspartners
- Ihre Fragen
- Die Antworten des Gesprächspartners
- Weitere Informationen, die Sie erhalten haben
- Wenn möglich, telefonieren Sie mit einem Zeugen, der das Gespräch mit anhört. Führen Sie seinen Namen im Protokoll auf.
- Notieren Sie Datum, Ort und Ihren Namen ganz am Schluss. Unterschreiben Sie das Protokoll.
- Bewahren Sie es gut auf, wie die Briefkopie.
- Rufen Sie einige Tage später nochmals an. Folgen Sie Schritt 4.
- Nach einigen weiteren Wochen können Sie einen zweiten Brief schreiben, in dem Sie auf Ihren ersten Brief und Ihre(n) Telefonanruf(e) Bezug nehmen und fragen, was die Botschaft in der Sache unternommen hat (siehe Anhang 4 für die indische Botschaft, analog für die nepalische Botschaft).
- Folgen Sie nochmals Schritt 1 und Schritt 2. Ergänzen Sie den Brief entsprechend ihren bisherigen Bemühungen.
- Folgen Sie nochmals Schritt 3, Schritt 4 und Schritt 5.
- Wiederholen Sie nochmals Schritt 1 bis 5.
- Wenn möglich, gehen Sie persönlich zur indischen (Bern) und nepalischen Botschaft (Genf).
- Falls Sie eine Eingrenzungsverfügung erhalten haben, beantragen Sie eine Ausnahmebewilligung für die Fahrt nach Bern bzw. Genf. Legen Sie Kopien des Antrags sowie der Antwort vom Migrationsamt zur den Unterlagen.
- Machen Sie ein Foto von Ihnen vor der Botschaft, gehen Sie nach Möglichkeit mit einem Zeugen hin und fragen Sie an, ob Ihr Antrag bearbeitet wird.
- Erstellen Sie ein Protokoll wie in Schritt 4 beschrieben.
Wenn Sie 8 bis 10 Versuche so vorgenommen und gut dokumentiert haben (über eine Dauer von mehreren Monaten), – WICHTIG: frühere oder neue Versuche, Dokumente aus Tibet zu beschaffen, sind auch erwünscht und zu dokumentieren – gehen Sie auf eine Beratungsstelle zu. Eine Checkliste finden Sie im Anhang 5. Dort werden die Dokumente kritisch geprüft und dann ein Gesuch an das kantonale Migrationsamt geschrieben:[5]
- Shenpen, Binzstrasse 15, 8045 Zürich,
http://www.tibetanyouth.org/de/aktivitaten/bildung/shenpen/
Alternativ können andere Organisation angefragt werden, welche sich auf dem Gebiet von Migration, Asylrecht und Sans-Papiers spezialisiert haben. Zum Beispiel:
- Sans-Papiers Beratungsstellen in Aarau/Solothurn, Basel, Bern, Biel, Fribourg, Genf, Wallis, Vaud/La Côte, Vaud/Lausanne, Luzern, Tessin und Zürich
- Zürich: Freiplatzaktion
- Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende
http://dloehrer.wixsite.com/zbasyl/english-information
- Heks und Caritas Rechtsberatungsstellen
Was sonst noch zu beachten ist Sie erhöhen Ihre Chancen auf vorläufige Aufnahme, wenn – Sie gut Deutsch sprechen (A2- oder B1-Niveau, wenn möglich mit telc-Zertifikat) – keine Straftat begangen haben (ausser dem Verstoss gegen das Ausländergesetz wegen illegalem Aufenthalt) – Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können (was kaum erfüllbar ist, da Sie ja nicht arbeiten dürfen) – Sie Referenzschreiben vorlegen können (Freunde, Bekannte oder Lehrer bestätigen, dass Sie sich um Integration bemüht bzw. Sie sich gut integriert haben) – Sie alle möglichen Integrationsbemühungen darlegen (besuchte Deutschkurse, soziale Arbeit, sonstige Aktivitäten usw.) – Sie schon mal im Weg- oder Ausweisungshaft waren und die Weg- oder Ausweisung nicht vollzogen werden konnte
Dies ist keine Garantie, dass Sie eine vorläufige Aufnahme (F-Ausweis) wegen Unmöglichkeit der Weg- oder Ausweisung bekommen.
Mit der Kontaktaufnahme zum kantonalen Migrationsamt präsentieren Sie sich aktiv den Behörden. Mögliche Konsequenzen wie Festnahmen und Strafverfolgung wegen illegalem Aufenthalt sind möglich. Es könnte sein, dass das kantonale Migrationsamt Sie zu einem Interview einlädt, um Ihre Bemühungen mit den Botschaften zu erklären.
Die Entscheidung, die indische und nepalische Botschaft zu kontaktieren, liegt alleine in Ihrer Verantwortung. Mögliche Konsequenzen davon müssen Sie selbst tragen.
Dieser Leitfaden wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Leitfaden kann unvollständige Informationen enthalten (aufgrund der Überschaubarkeit).
Version 1.0
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Anhang 1: Adressen der Botschaften
Indische Botschaft
Kirchenfeldstrasse 28
3005 Bern
Tel.: 031 350 11 30
E-mail: hoc.berne@mea.gov.in
Website: http://www.indembassybern.ch
Botschaft Nepal in Genf
Rue de la Servette 81
1202 Genève
Tel.: 022 733 26 00
E-mail: mission.nepal@bluewin.ch
Website : http://www.nepalmissiongeneva.org/
Anhang 2: Textvorschlag für den ersten Brief an die indische Botschaft
____________________
____________________
____________________
Einschreiben
Indische Botschaft
Kirchenfeldstrasse 28
3005 Bern
_Place__and_date________
Application for a Residential Certificate (RC) and an Identity Certificate (IC)
Dear Sir/Madam
My name is __________________________, born on ______________________ in ______________________, Tibet/China, and I am writing to you because I have been asked by the Swiss authorities for the procurement of documents to leave Switzerland after having been denied asylum. The Swiss authorities have stated in their final negative decision on asylum that they think that I lived “probably” outside of Tibet, namely in India, prior to my escape from Tibet. The Swiss authorities set a deadline for leaving the country which has already expired. My status in Switzerland is illegal now.
I never stated that I am from India during the asylum investigation procedure and also do not have any document to support such a claim. However, the Swiss authorities do not believe me. They now want me to obtain identification and travel documents from India in order to enable my deportation out of Switzerland. Therefore, I ask you kindly for assistance in this legal matter. Is there any possibility for me – who has not lived in India – to apply for the Residential Certificate and the Identity Certificate? I would greatly appreciate your help in this matter.
The migration office of Kanton _________________ has been assigned by the State Secretariat for Migration to execute my deportation. Could I ask you kindly to get in contact with the migration office of Kanton __________________?
If you need further information please let me know so I can provide them to you. Many thanks for the prompt reply.
Yours sincerely,
____Signature______________
First and family name
Anhang 3: Textvorschlag für den ersten Brief an die nepalische Botschaft
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Mission of the Federal
Democratic Republic of Nepal
Rue de la Servette 81
1202 Genève
_Place__and_date________
Application for official documents such as identification card or passport
Dear Sir/Madam
My name is __________________________, born on ______________________ in ______________________, Tibet/China, and I am writing to you because I have been asked by the Swiss authorities for the procurement of documents to leave Switzerland after having been denied asylum. The Swiss authorities have stated in their final negative decision on asylum that they think that I lived “probably” outside of Tibet, namely in Nepal, prior to my escape from Tibet. The Swiss authorities set a deadline for leaving the country which has already expired. My status in Switzerland is illegal now.
I never stated that I am from Nepal during the asylum investigation procedure and also do not have any document to support such a claim. However, the Swiss authorities do not believe me. They now want me to obtain identification and travel documents from Nepal in order to enable my deportation out of Switzerland. Therefore, I ask you kindly for assistance in this legal matter. Is there any possibility for me – who has not lived in Nepal – to apply for identification or travel documents? I would greatly appreciate your help in this matter.
The migration office of Kanton _________________ has been assigned by the State Secretariat for Migration to execute my deportation. Could I ask you kindly to get in contact with the migration office of Kanton __________________?
If you need further information please let me know so I can provide them to you. Many thanks for the prompt reply.
Yours sincerely,
____Signature______________
First and family name
Anhang 4: Textvorschlag für den zweiten Brief an die indische Botschaft
____________________
____________________
____________________
Einschreiben
Indische Botschaft
Kirchenfeldstrasse 28
3005 Bern
_Place__and_date________
Application for a Residential Certificate (RC) and an Identity Certificate (IC)
Dear Sir/Madam
My name is _____________________, born on __________________ in ______________________, Tibet/China, and I am writing to you because I have been asked by the Swiss authorities for the procurement of documents to leave Switzerland after having been denied asylum. I never stated that I am from India during the asylum investigation procedure and also do not have any document to support such a claim. However, the Swiss authorities do not believe me. They now want me to obtain identification and travel documents from India in order to enable my deportation out of Switzerland. Therefore, I ask you kindly for assistance in this legal matter.
Since I did not receive any written reply from your side upon my first request letter from ______________________, I called you on ________________ and on _________________to receive some information. I spoke to ___________ and she/he stated on the phone that __________________________. It is of utmost importance for me to prove that I tried to apply for RC or IC. Could you please send me information regarding the requirements for applying for RC and IC? I would greatly appreciate your help in this matter.
The migration office of Kanton ________________ has been assigned by the State Secretariat for Migration to execute my deportation. Could I ask you kindly to get in contact with the migration office of Kanton ________________?
If you need further information please let me know so I can provide them to you. Many thanks for the prompt reply.
Yours sincerely,
____Signature______________
First and family name
Anhang 5: Checkliste für Einreichung des Gesuchs für vorläufige Aufnahme
⎕ Kopien der Briefe an die indische und nepalische Botschaft
⎕ Post-Quittungen der eingeschriebenen Briefe und Rückscheine
⎕ Protokolle der Telefonanrufe
⎕ Protokol des Besuchs der Botschaft(en)
Bei Personen mit Eingrenzungsverfügungen:
⎕ Kopie des Antrags für Besuch der Botschaft
⎕ Kopie des Schreibens des Migrationsamts (keine Bewilligung erhalten)
⎕ Dokumente für die Integrationsbemühungen
⎕ Kopien und Protokolle der Bemühungen der Dokumentenbeschaffung aus Tibet
⎕ eventuell Kopie von Strafbefehl wegen illegalem Aufenthalt und Einreise
⎕ eventuell Kopie der Gefängnisaufenthalte wegen Strafanzeige
⎕ eventuell Belege, dass Sie schon mal im Weg- oder Ausweisungshaft befanden
⎕ eventuell Zertifikate für Deutsch
⎕ eventuell Referenzschreiben von Bezugspersonen
[1] Art. 83 Abs. 2 AuG
[2] Art. 65 AsylG i.V.m. Art. 64 ff AuG
[3] Art. 83 Abs. 2 AuG
[4] Die Botschaften können und dürfen die Annahme verweigern. Diese Briefe gelten dann als nicht ausgeliefert.
[5] Art. 83 Abs. 6 AuG